Rolling Logoman
Aufkleber fertig Jpeg

Die nachfolgenden AGB gelten für jede Veranstaltung, für die Rolling-DJ gebucht wird

1.) Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen. 
2.) Mit Beendigung der Veranstaltung hat Rolling-DJ seine Vertragspflichten erfüllt. 
3.) Der Veranstalter gewährt Rolling-DJ vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage 
4.) Eine Wegebeschreibung/Skizze zum Veranstaltungsort ist ggf. vom Veranstalter beizubringen. 
5.) Die Grundgage inkl.  Anfahrt wird spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung fällig. Die Gesamtgage setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 1. Grundgage von 5 mal 60 min. 2. Verlängerungsstunden, 3. Zusatzleistungen und 4. Anfahrts und Übernachtungskosten. Sämtliche Preise verstehen sich netto. Die MwSt. wird nicht separat ausgewiesen ( Kleinunternehmerregelung)
Der evtl. anfallende Betrag für Verlängerungsstunden wird am Ende der Veranstaltung in bar verrechnet. Falls keine oder unvollständige Zahlungsabrechnung der Gage am Veranstaltungstag erfolgt ist, wird zusätzlich eine Mindestaufwandsentschädigung von 50.-€ fällig.  Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber zusätzlich bankübliche  Zinsen über den Gesamtrechnungsbetrag  in Rechnung gestellt und ggf. das Inkassoverfahren eingeleitet. Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt vom Erfolg der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers. Schecks oder Wechsel bzw. Geschichten mit Zahlungsziel und Überweisungen werden nicht akzeptiert.
Ein persönliches Beratungsgespräch ist möglich, auf Wunsch auch in den vorgesehenen Räumlichkeiten. Dieses Beratungsgespräch ist bei Vertragsabschluss im Umkreis von 20 KM / Bamberg kostenlos. Bei weiteren Entfernungen, bzw. mehrfacher Anfahrt berechnet sich die Anfahrt aus KM x 2 x 0,4 in Euro. Sollte bei einem abschließenden Beratungsgespräch trotz aller Vorabinformationen, kein Vertrag zustande kommen, werden die Anfahrtskosten + Stunden ( a 25€) in Rechnung gestellt.
6.) Der Engagementsvertrag ist bis zum genannten Datum an das Rolling-DJ Büro zurückzusenden. Ansonsten kann eine Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden, und ist evtl. mit zusätzlichen Kosten verbunden. 
7.) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden an der Technik von Rolling-DJ, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern unser DJ feststellt, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen, witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren. 
8.) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und Sachschäden von DJ und Technik , welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom Neuanschaffungswert auszugehen. 
9.) Der Veranstalter hat dem DJ bei Bedarf eine Liste mit weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu überreichen. 
10.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von unserem DJ aufgebaut und gesichert. 
11.) Die Stromversorgung ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von unseren Technikern herzustellen und nach den geltenden VDA-Normen und -Richtlinien abzusichern. 
12.) Für das Fahrzeug/die Fahrzeuge von unserem DJ sind kostenlose Parkplätze für die Dauer der Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters. 
13.) Der Auftraggeber/Veranstalter ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die für die Veranstaltungen gelten, verantwortlich; insbesondere die Einhaltung des Urheberrechts. Der Auftraggeber / Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich, anfallende GEMA/GvL-Gebühren (auch für die eingesetzten überspielten und digitalisierten Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich für die Musikwiedergabe selbsthergestellte CD-R und SD-Karten mit MP3-Dateien nutze. Rolling-DJ  steht die Wahl der Art der Tonträger frei. 
14.) Der Veranstalter ist verpflichtet, Rolling-DJ darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In diesen Fällen sowie bei Veranstaltungen über 200 Personen mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese Information ist Rolling-DJ berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht dadurch nicht verloren. 
15.) Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche (außer bezüglich der Punkte 6 und 7 der AGB) sind ausgeschlossen. 
16.) Rolling-DJ hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei. 
17.) Rolling-.DJ  hat bei Einwilligung des Veranstalters das Recht, digitale Fotos zu Werbezwecken für seine Homepage www.rolling-dj.de aufzunehmen. Um das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUrhG) zu wahren, wird Rolling-DJ  die zur Veröffentlichung vorgesehenen Bilder an den Veranstalter in geeigneter Form übersenden. Geht innerhalb einer Frist von 10 Tagen keine anders lautende Nachricht bei DJ Chris ein gilt die Genehmigung der Veröffentlichung als erteilt. Das alleinige Copyright liegt bei Rolling-DJ. 
18.) Der Veranstalter stellt unserem DJ ein den Umständen entsprechendes Catering. Grundsätzlich dürfen dem DJ  nur alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden. 
19.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
20.) Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des Veranstalters zahlt dieser ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens: 
- innerhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt) 
- innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt) 
- am Veranstaltungstag: die Anfahrtspauschale + 80% der vereinbarten Gage 
Bei Ausfall von unserem DJ  sorgen wir für gleichwertigen Ersatz und tragen eventuelle Mehrkosten. 
21.) Tritt bei einer Veranstaltung, für die Rolling-DJ gebucht wurde, ein weiterer gewerblich auftretender Künstler - egal ob Solisten oder mehrere Interpreten - auf und möchte dieser bzw. möchten diese die Technik von Rolling-DJ  benutzen, so hat bzw. haben der/die Künstler am Veranstaltungstag eine Pauschale von 80 Euro. in bar gegen Quittung zu entrichten. Der Veranstalter ist verpflichtet, den/die Künstler über diese Regelung zu informieren. Unterbleibt diese Information, kann eine Mitbenutzung der Technik nicht gewährleistet werden. 
22.) Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar so wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch nicht berührt. 
23.) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Beklagten.

Stand AGB 9.5.2012

Rolling-DJ ihr Oldiespezialist seit 1980, Christian Then, Im Kreut 5, 96123 Litzendorf, Tel.: 09505/ 80 99 263

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